Sprache konstruiert Wirklichkeit und macht Politik

von Sibylle Pahola

Mit der letzten Novelle des Integrationsgesetzes wurde verabschiedet, dass Migrant_innen rechtswirksam ab 1. Oktober 2017 für ihren Aufenthaltstitel neben dem Nachweis von Sprachkenntnissen einen über Werte­ und Orientierungswissen benötigen. Als feministische Rezensionszeitschrift sind wir Verfechterinnen einer aktiven Gleichbehandlungspolitik in der Wissenschaft, Literatur und Gesellschaft. Gelebte Diversität ist für uns ein Ausschnitt unseres Bezugsrahmens. Wir haben uns verschiedene aktuelle Lehrwerke angeschaut, um nachzuvollziehen, welche Werte die zentrale Vermittlungsorganisation, der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF), meint.

Zunächst jedoch ein Blick in die Geschichte, um darüber aufzuklären, dass es in der Vergangenheit bereits ähnliche Konzepte gab. Werteprüfungen erinnern an Zeugnisse über eine normierte „anständige“ Lebensweise. Unter Maria Theresia wurde eine rege Assimilierungspolitik verfolgt. In einer Verordnung wurde 1773 festgehalten, dass es der Bevölkerungsgruppe der Roma 1773 untersagt wurde, unter­ einander zu heiraten und die eigene Sprache zu verwenden.1

Maria Theresias Nachfolger, Joseph II. (178-­1790), verordnete sogar für die Verwendung der „Zigeunersprache“ 24 Stockschläge. Anders liest sich das von Kaiser Franz Joseph I. unterzeichnete Staatsgrundgesetz, das zur Entstehung der Doppelmonarchie „Österreich­-Ungarn“ 1867 führte und von dem sich die Integrationsvereinbarung 2017 eine Scheibe abschneiden kann. Der Artikel 19, der von sprachenpolitischer Relevanz ist, ist so formuliert, dass sich darin nicht nur eine tolerante Wertschätzung gegenüber den verschiedenen Sprachen und ihren Sprecher_innen abzeichnet, sondern auch, besonders unter Punkt 3, eine Selbstbestimmung ablesen lässt.

[1] Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.

[2] Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.

[3] In den Ländern, in welchen mehrerer Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Unterrichtsanstalten derart eingerichtet sein, dass ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landessprache jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält.2

Man lernt aus den Fehlern der Geschichte oder wiederholt sie, aber manchmal können die aus der Geschichte gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse auch Vorbild und mitunter fortschrittlicher sein als gegenwärtige Praxen – ein Schritt vor, zwei zurück!

Kommen wir zu den aktuellen Wertekursen zurück. Nach Ansicht von Fritz3 werden in den Kursen paternalistische Werte als hegemonial verankert, und Migrant_innen stereotypisiert, stigmatisiert und als Unwissende dargestellt. Eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft ist für Migrant_innen dabei nicht angedacht, sonst würden mehr Bemühungen dahingehend verfolgt werden, dass die Zivilgesellschaft in Österreich ebenso befähigt werden müsste, Wertekurse zu belegen. Liest man den Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums für Inneres (BMI) aus dem Jahr 2016, so waren allein 27,1% der insgesamt 1.313 rechtsextrem erfassten Straftaten fremdenfeindlich/rassistisch motiviert4, demnach ist dieses Argument nicht von der Hand zu weisen. Oder nehmen wir ein weiteres Beispiel, wenn in Hohenems (Vorarlberg) eine Standesbeamtin ein homosexuelles Paar verpartnert und wenig später auf der Straße aggressiv von vier Insassen eines Pkws beschimpft wird.5 Auch das verweist darauf, dass Toleranzwerte und Gleichstellungswerte in der österreichischen Gesellschaft noch nicht ausreichend gelebt werden und es stellt sich die Frage, wie dieser Lernbedarf kompensiert werden kann.

Wenden wir uns aber nun den Materialien in den Werteschulungskursen zu. Ein Lehrwerk, welches 2016 im Auftrag des BMI und des ÖIF entstanden ist, kommt mit längst überholten Begrüßungsformeln daher, z.B. der Mann grüßt die Frau zuerst oder eine junge Person sollte eine ältere zuerst grüßen oder Mitarbeiter_ innen haben ihre Vorgesetzten zuerst zu grüßen. Es ist nicht nachvollzieh­ bar, wie Unterrichtende diesen antiquierten Zugang vermitteln sollen, da er in der heutigen Alltagspraxis keinerlei Relevanz mehr hat. Es ist wenig wissenswert für Migrant_innen, dass beispielsweise in Österreich, einem säkularisierten Staat, 4.000 Kirchen stehen. Bedeutsam für jemanden, die/ der in Österreich ein neues Leben beginnt, ist hingegen, dass Religionsfreiheit seit 1867 ein Grundrecht ist.

Oft wird in Lehrwerken betont, dass Männer und Frauen gleich­ berechtigt sind. Schauen wir jedoch auf die materiellen Unterschiede – Frauen verdienen nach wie vor etwa ein Drittel weniger als Männer und die Anzahl der Teilzeitarbeiterinnen ist relativ hoch. Darüber hinaus sind Frauen häufiger in beruflichen Feldern vertreten, die weniger angesehen sind. Die Ursachen und Fakten dafür werden in Wertevermittlungskursen nicht transferiert.

Inhalte, Lernziele, Lehrmethoden, die Anzahl der Unterrichtseinheiten und die Vermittlung von Kursinhalten an Bildungsinstitutionen der Erwachsenenbildung sollten auf der Kompetenz der Kursleiter_innen aufbauen und Raum bieten für einen offenen und respektvollen Austausch der Lebenserfahrungen. Das Wissen und die Vorstellungen der Kursteilnehmer_innen sind in den Unterricht mit einzubeziehen. Von einem staatlich vorgegebenen und angeblich „österreichischen Wertekanon“, der durch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres normativ vorgesetzt wird, ist abzusehen. In Sprachkursen werden heute antirassistische, feministische und demokratische Wertvorstellungen berücksichtigt.

State of the Art wissenschaftlich pädagogischer Erkenntnisse ist, dass Zwang und Druck, z.B. Androhung von Strafen und existenzielle Bedrohungen wie Kürzung der Mindestsicherung oder die Möglichkeit einer Abschiebung, Angst erzeugen, die die Lernfähigkeit und somit den Spracherwerb massiv beeinträchtigen. Spracherwerb darf keinen von oben vorgeschriebenen Normen unterliegen, sondern muss den Bedürfnissen und Realitäten der Lernenden angepasst sein.

 

1 http://rombase.uni-graz.at//cgi-bin/artframe.pl?src=data/hist/modern/maria.de.xmlabgerufen12.10.2017

2 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erv/ERV_1867_142/ERV_1867_142.pdf, abgerufen 12.10.2017

3 Thomas Fritz: Ein Plädoyer für eine bewusste politische Bildung im Migrationskontext, in Erwachsenenbildung Nr. 31, 2017 https://erwachsenenbildung.at/magazin/17-31/meb17-31.pdf, abgerufen 12.10.2017

4 Prävention und Deradikalisierung, in Öffentliche Sicherheit, Nr. 9-10, S. 20, hg. v. BM für Inneres

5 Der Standard: 14./15. Oktober 2017, S. 18
6 https://www.cornelsen.de/fm/1272/einleger-pluspunkt-deutsch-0000220007482.PDF, abgerufen am 12.10.2017