Werbesexismen verbieten
Berit Völzmann, Aktivistin der deutschen Gruppe „Pink Stinks“, stellt in ihrer Dissertation ein breites gesellschaftspolitisches Themenfeld vor, das auch Nicht-Juristinnen interessiert: Kann und soll sexistische Werbung im öffentlichen Raum verboten werden? Ihre Antwort darauf: Ja natürlich! Beginnend mit einer umfassenden Problemanalyse geschlechtsdiskriminierender Darstellung in der Werbung und Stereotype seit den 1970er Jahren bis heute und einer vermuteten Wirkung, die Rollenstereotype zwischen den Geschlechtern (re-)traditionell verfestigt, zieht Völzmann die Conclusio, dass durch Werbeselbstkontrolle allein keine Änderung bei der Produktion von Sexismen in der Werbung zu erzielen ist. Die Autorin vertieft sich daher auf verfassungsrechtlicher Ebene auf Art. 1 Abs. 1 Deutsches Grundgesetz (Menschenwürde) und das Nicht-Einhalten des Gleichberechtigungsgebots Art 3 Abs. 2. Im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG sieht Völzmann die geeignete Regelung und untersucht die deutschen Rechtsnormen in Bezug auf die Anwendbarkeit der EU-Grundrechte. „Ein Gesetz, das geschlechtsdiskriminierender Wirtschaftswerbung entgegen wirkt (…) wäre (…) durch das in Art. 21 Abs. 1 GRCh [Charta der Grundrechte der EU] normierte Diskriminierungsverbot gerechtfertigt. Ein Vorgehen gegen geschlechtsdiskriminierende Werbung ist daher mit europäischem Primärrecht vereinbar.“ (S. 227) Die Frage, in welcher Weise Völzmanns Empfehlungen für österreichische Rechtnormen und -praxen übertragbar sind, wird auch österreichische Juristinnen beschäftigen. Ulli Weish
Berit Völzmann: Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung. Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG. 327 Seiten, Nomos Verlag, Baden-Baden 2014 EUR 81,30